Informativ – Allgemein

Abmahnung wegen der Nutzung von Tracking-Tools?

Paragraphen

Aktuell sorgt ein Urteil des LG Frankfurt zum Thema Websitetracking und Analysetools für Aufregung unter Webseitenbetreibern. In dem konkreten Fall ging es um eine Abmahnung im Zusammenhang mit dem Tool Piwik. Das Urteil hat aber Auswirkungen für alle anderen Dienste wie Google Analytics & Co.

Wichtige Schritte für Webseitenbetreiber die Tracking-Tools verwenden.

1. Sie benötigen eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite

2. Die Datenschutzerklärung muss alle Datenschutzrelevanten Dienste wie Piwik, Google Analytics, Twitter & Co. darstellen und auf Wiederspruchsmöglichkeiten hinweisen

3. Die Datenschutzerklärung muss den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend auf der Webseite eingebunden werden, also direkt auf der Einstiegsseite zu sehen sein

Das Urteil sowie die Quelle dieses Newsbeitrags können Sie über den nachstehenden Link aufrufen:
http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/7875-abmahnung-website-datenschutz-tracking-tools.html

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